„Niemand, wirklich niemand, muss eine Knarre in die Hand nehmen, wenn er das nicht will.” – Von wegen!

Posted by gruppewiderspruch on 11. Januar 2026

Ein paar Klarstellungen zu Wehrpflicht, Krieg und Staat anhand des Podcasts „Lage der Nation“, Folgen 458 und 459.

Der linksliberale Podcast „Lage der Nation“ befasst sich in seiner 458. Folge mit dem Wehrdienst und denjenigen, die ihn ablehnen und sich im Zweifelsfall auch aus Deutschland „verpissen“ würden. In der darauffolgenden Folge 459 wird nochmal kurz die Debatte rekapituliert und der Einwand eines Hörers abgebügelt.

Hintergrund ist eine Umfrage bei den eigenen Hörer:innen, bei der der größere Teil der Befragten sich von der Aussicht für Deutschland zu kämpfen eher mäßig begeistert zeigt und einige auch angeben, im Zweifelsfall aus der BRD fliehen zu wollen. Das nehmen die beiden Lage-Podcaster in Folge 458 zum Anlass, sich mal mit der „intellektuellen Unterfütterung“ (bzw. der moralischen Begründung) dieser Position zu befassen. Und tun es am Beispiel des Theaterregisseurs Thomas Ostermeier und – weil der sich auf das Buch „Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde“ beruft – dem des Autors Ole Nymoen.

Bei den beiden stellen die Lage-Podcaster die folgende Position fest: Nymoen und Ostermeier lehnen es ab, für Deutschland zu kämpfen (und ggf. zu sterben) und begründen das einerseits mit dem eigenen (Über-)Lebensinteresse sowie dem Unwillen andere Menschen zu töten. Andererseits verweisen sie auf einen Interessensgegensatz zwischen dem Staat und seinen Bürgern, der sich sowohl an der staatlichen Benutzung der Letzteren im Krieg, als auch in den ökonomischen Verhältnissen zeige. Statt die BRD gegen eine Invasion zu schützen, wären sie im Zweifel „lieber unfrei als tot“.

Diese Argumentation können die überaus empathischen Podcaster bei „der Lage“ zwar intuitiv erstmal nachvollziehen – „wer will schon sterben“ – und finden sogar in Grundgesetz und Völkerrecht entsprechende Rechtsgrundlagen. Aber da können sie natürlich nicht stehen bleiben, halten sie doch – „bei allen Ungerechtigkeiten“ – ziemlich viel auf die BRD.

Als Hauptargument führen sie die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung an, die auch im Falle von Wehrpflicht und Krieg garantiere, dass „wirklich niemand“ zur Waffe greifen müsse, und die für sie selber auch schon einen ziemlich guten Grund für die Verteidigung Deutschlands abgibt.

Die durchaus radikalere Kritik an Staat, Krieg und Kapitalismus, die sie insbesondere bei Nymoen bemerken, wollen sie einerseits als „unseriös“ entlarven. Andererseits versuchen sie aber auch die Punkte aufzugreifen und in ein konstruktives Staatsverbesserungsprogramm umzudeuten. Nebenbei delegitimieren sie mit einer dicken Schicht Moral jede Position, die sich nicht zwischen den beiden Alternativen russische Besatzung und Verteidigung der BRD entscheiden mag.

Dabei setzen sie durchgängig ein Szenario voraus in dem Putin/Russland Deutschland erobern will (und kann). Und zeichnen zugleich ein Bild von einem passiv friedlichen Deutschland, dass nun, nachdem es sich durch Jahre des gutmütigen einseitigen Pazifismus angreifbar für den Imperialismus anderer gemacht habe, aber wirklich mal was für seine Verteidigung tun müsse. Die Gegensätze der internationalen Staatenkonkurrenz dichten sie sich in den großen Kampf zwischen Freiheit und Unfreiheit um.

Wir haben das zum Anlass genommen, die Argumentation „der Lage“ unsererseits mal „daraufhin zu befragen, ob sie eigentlich überzeugend und schlüssig ist“.

 

I. Zur Kriegsdienstverweigerung

Das wichtigste Argument gegen das „ verpissen“ ist für die beiden Podcaster die Möglichkeit, die Wehrpflicht zu verweigern. Mehrfach loben sie den deutschen Staat dafür, dass er sich das in seine Verfassung geschrieben hat: „Das macht ja gerade die Liberalität, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschlichkeit unseres Grundgesetzes aus“. Ersteinmal stimmt es natürlich, dass es in Deutschland ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gibt. Art. 4 Abs. 3 GG besagt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Aber was heißt das?

Nur wer aus den richtigen Gründen, nämlich solchen des Gewissens, nicht mitmachen will, ist geschützt. Ob solche anerkannten Gewissensgründe vorliegen, darf und muss (!) (BVerfGE 48, 127) der Staat prüfen. Diese Prüfung kann – logisch – auch negativ ausfallen. Und dann müssen Leute sehr wohl mit der Waffe in der Hand Kriegsdienst leisten. Der bloße Wille, aus politischen oder anderen Gründen, zählt deswegen gerade nicht. Wer nur „nicht will“, muss ran (BVerfGE 48, 127 (71 ff.)). „Niemand, wirklich niemand, muss eine Knarre in die Hand nehmen, wenn er das nicht will“: Das ist also schlichtweg falsch.

Kurzer Hinweis zum Kriegsdienst ohne Waffe: Dass es bei der KDV nur um das Gewissen geht (Töten können/wollen oder nicht) und nicht um z.B. politische Gründe, kann mensch auch an der staatlich angebotenen Alternative sehen. Denn auch der von den Podcastern als die immerhin noch „solidarische“ aber „sichere“ Option vorstellig gemachte Zivildienst entbindet einen gar nicht unbedingt von der Beihilfe zum Massenmorden. Das Grundrecht auf KDV schützt zwar Leute, die niemanden töten wollen, davor, das tun zu müssen, sofern der Staat ihre Gründe überzeugend findet. Jedoch „nur vor solchen Tätigkeiten, die in einem nach dem Stand der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz von Kriegswaffen stehen“ (BVerfGE 69, 1-92, Leitsatz).

Als die Podcaster in Folge 459 das Thema der Vorwoche und die anschließenden Diskussionen im eigenen Hörer:innen-Forum kurz rekapitulieren, zitieren sie auch einen Kritiker. Der hält die beiden Podcaster mit ihrem unerschütterlichen Glauben an das KDV-Recht für ziemlich naiv und meint, nach Einführung der Wehrpflicht, könne man nicht mehr „einfach sagen, ich verweigere“. Das interpretieren die Podcaster als Prognose, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung werde durch die Wehrpflicht abgeschafft. Das wäre so natürlich juristisch falsch und ist für den dahingehend fachlich gut aufgestellten Podcast dementsprechend leicht abzubügeln: „Die Möglichkeit zu verweigern gilt auch für die Wehrpflicht und auch und gerade im Verteidigungsfall.“ Und veränderbar wäre das – wenn überhaupt – nur mit einer Zweidrittelmehrheit.

Das stimmt zwar, aber eben nur für diejenigen deren Verweigerungsgründe auch anerkannt werden und nur solange wie sich der deutsche Staat auch bei der Bedrohung seiner Existenz oder Souveränität – was für Politiker:innen zumeist in eines fällt – genauso agiert, wie in Friedenszeiten. Wir haben da unsere begründeten Zweifel:

So wäre es mit entsprechendem politischem Willen z.B. vorstellbar das staatliche Prüfungsverfahren so zu verschärfen, dass der Zugang zum Recht auf KDV faktisch beschränkt wird. Ganz ohne das Grundgesetz anzutasten, also auch ohne das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit. Wie sowas aussehen kann, zeigt etwa ein Blick in die Vergangenheit: bis 1983 mussten alle deutschen Kriegsdienstverweigerer in einem mündlichen Verhör (sog. Gewissensprüfung) ihre Verweigerungsgründe überprüfen lassen. Für einen Eindruck wie diese Gespräche abgelaufen sind, empfehlen wir sich die „Befragung eines Kriegsdienstverweigerers“ von F. J. Degenhardt mal anzuhören: https://www.youtube.com/watch?v=sN6H7NHgeek .

Wie „einfach“ es ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, liegt am Ende eben immernoch in der Hand des Staates.

Auch zeigen schon die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze (und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen), welche Freiheiten sich der deutsche Staat im „Spannungs-“oder „Verteidigungsfall“ genehmigen will. Was wirklich alles geht und gehen könnte, wenn der deutsche Staat sich mal ernsthaft in seiner Existenz bedroht fühlt, lässt sich ernsthaft gar nicht voraussagen.

National wie international blamiert sich das Gerede vom auf jeden Fall geschützten Grundrecht an der Wirklichkeit. Was demokratischen Staatsleuten so einfällt, wenn sie die Nation bedroht sehen, dafür muss mensch gar nicht nach Südkorea (haarscharf verhindert) und USA (ziemlich ungehindert) schauen. Wie wenig sie sich an Recht und Verfassung gebunden fühlen, wenn sie meinen, der Staat sei in einer existenziellen Bedrohungslage, hat auch Bundeskanzler Kohl 1992 vorgemacht, als er öffentlich damit drohte, den „Staatsnotstand“ auszurufen, um die de facto Abschaffung des Asylrechts durchzusetzen.

Wer sich anschaut, was deutsche Gerichte beim Umgang anderer Staaten mit ihren militärpflichtigen Bürger:innen total in Ordnung fanden, wird da den vertrauensseligen Optimismus der beiden Podcaster jedenfalls nicht teilen können. Das Recht des Staats auf die Dienstbarkeit seiner Bürger(:innen) haben deutsche Gerichte oft genug anerkannt, wenn sie Kriegsdienstverweigerer und Deserteure zurück in Folter und Tod schickten. Der jüngste Vorschlag der CSU, wehrpflichtige junge Männer zurück in die Ukraine (also in den Krieg) zu schicken, geht in die gleiche Richtung. Wer glaubt, das sei eben der übliche Rassismus von Politik und Justiz, weil er sich gegen „Ausländer“ richtet, verpasst was solchen Urteilen und Forderungen zugrunde liegt: Die Überzeugung des Rechts der Nation auf Leib und Leben ihrer Bürger:innen. Und die macht nicht vor dem eigenen Staatsvolk halt. Auch unmittelbar in Bezug auf das eigene Menschenmaterial gibt es schon jetzt Andeutungen aus der deutschen Rechtsprechung, die aufhorchen lassen, z.B. vom BGH: „Daher erscheint es auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern“ (BGH-Beschluss vom 06.01.2025, Rn. 33).

Das Vertrauen der beiden Podcaster darin, dass Demokratie und Rechtsstaat auch im Kriegs- und Krisenfall ganz normal weiter funktionieren und das Grundrecht auf KDV in Deutschland in jedem Fall genauso gewährleistet bleibt, ist also entweder wirklich naiv oder ideologisch (oder beides).

 

II. Von Rechten und Pflichten

Der herrschenden Rechtsordnung konsequent folgend behandelt auch der Podcast die ganze Frage „zur Armee gehen oder nicht“ als eine reine Frage des individuellen Gewissens. Daher überrascht es nicht, dass fast ausschließlich auf der Ebene der Moral argumentiert wird. Interessant ist dabei insbesondere das Hin-und-Her-Lavieren zwischen Argumenten für den Kriegsdienst und die Verteidigungswertigkeit der BRD einerseits und dem Anpreisen der Alternative Zivildienst andererseits. Nur um dann diejenigen, die beides ablehnen oder zumindest das Vertrauen in die Möglichkeit des Zivildienstes (zurecht) nicht teilen, umso schärfer für ihre mangelnde Solidarität zu verurteilen.

Erst triefen die Podcaster noch vor Verständnis dafür, dass Leute sich weder totschießen lassen wollen, noch andere totschießen möchten. Das zeigt übrigens, dass die Darstellung der Gräuel und Schrecken des Krieges als Argumente gegen Kriegsvorbereitung heute nicht mehr ziehen. Statt alberner Feldpostkartenidylle spricht mensch heute offen davon, was die Leute erwartet, wenn sie in den Krieg ziehen müssen. Und hat darum ganz viel Verständnis dafür, wenn wer das erstmal nicht will.

Aber da können „wir“ natürlich nicht stehen bleiben: Die beiden Podcaster zählen nämlich die ganzen Rechte und Freiheiten auf, die die Leute hierzulande genießen. Daraus dass es die gibt, schließen sie dass es zur „Bürgerrolle“ eben dazu gehöre, diese Freiheiten – also den Staat, der sie gewährt – „im Ernstfall auch zu verteidigen beziehungsweise zur Sicherung beizutragen“. Aus den Freiheitsrechten folgt für sie offenbar auch unmittelbar schon die Pflicht, auf genau diese Freiheiten im Zweifelsfall zu verzichten und sich selbst aufzuopfern bzw. mindestens unbewaffnet zur Sicherung des „Gemeinwesens“ beizutragen (und damit die Armee, wenn schon nicht mit der Waffe, so doch wenigstens anderweitig zu unterstützen). Die moralische Erpressungswirkung ihrer Argumentation steigern sie dabei dadurch, dass sie die Staatsverteidigung und die Unterstützung von „Menschen (…) die halt nicht abhauen können“ und „die halt nicht so stark sind“ einfach gleichsetzen.

Da es den Podcastern eben hauptsächlich um die ethisch-moralische „Tragfähigkeit“ von Ostermeiers und Nymoens Position geht, kommen sie gar nicht auf die Idee, die Frage nach der Kriegstüchtigkeit einfach vom Standpunkt eines amoralischen – eben vernünftigen – Eigeninteresses zu beantworten. Dieses Interesse ist zwar im Regelfall schon dafür, lieber weniger als mehr Repression und staatliche Einschränkungen zu erfahren. Aber die selbstschädigende 180-Grad-Wendung zur Aufgabe der eigenen Freiheit, den ihre „Verteidigung“ im Krieg erfordert, würde es – wenn es sich treu bleibt – nicht mitmachen. Eben weil es richtigerweise bemerkt, dass es dann ja auch nichts mehr von ihr hat.

 

III. Oh du schönes Deutschland?

Die Lage-Podcaster begründen ihre Parteilichkeit für den deutschen Staat und das von ihm betreute Gemeinwesen vordergründig mit der Rechtsordnung und den vielen Freiheiten, die sie gewährt. Das ganze Gesellschaftssystem hierzulande finden sie „schon ziemlich geil“.

Das ist insbesondere insofern interessant, als dass sie sich sehr wohl vieler „Probleme“ und „Ungerechtigkeiten“ etc. bewusst sind, die es gebe. Auch wissen sie, dass es „natürlich ökonomische Ungleichheit“ gibt und „Geld auch häufig die Voraussetzung dafür“ ist „Freiheit wirklich leben zu können“. Dennoch sind sie der Ansicht, dass wir alle „links und rechts, jeden Tag von oben nach unten“ von diesem System profitieren würden.

Nun ist das Gemeinwesen, was der deutsche Staat betreut, ein kapitalistisches. Auf Grundlage einer staatlich gesetzten Eigentumsordnung konkurrieren die Gesellschaftsmitglieder gegeneinander um den nationalen Reichtum. Aus Geld mehr Geld zu machen, ist das herrschende ökonomische Prinzip. Gegensätze bestehen dabei nicht nur zwischen den verschiedenen Klassen, die diese Ordnung hervorbringt (etwa Kapital vs. Arbeit), sondern auch darüber hinaus bestreiten sich Leute überall und ständig gegenseitig ihre Interessen. Es wird um Marktanteile, Arbeitsplätze, Wohnungen uvm. konkurriert. Dass es dabei auch ständig Verlierer:innen gibt, bestimmte Akteure anderen mächtig überlegen sind und „ökonomische Ungleichheit“ (re-)produziert wird, kurz: eine ganze Menge Leute regelmäßig in ihren Interessen geschädigt werden, ist das notwendige Resultat dieser Gesellschaftsordnung. Die von den beiden Podcastern selbst problematisierten Sachverhalte sind also gar keine zu „fixenden“ Fehler in einem eigentlich „ziemlich geilen“ System, sondern systematische Folgen dessen, wie und warum hier gewirtschaftet wird.

Dass es fundamentale Kritik an Kapitalismus und Staat gibt, ist auch den Podcastern bei der „Lage“ natürlich nicht entgangen. Und sie fühlen sich berufen, dem als gute Liberale etwas entgegenzusetzen. Dabei gerät das Referat von Ole Nymoens Buch – abfällig als “Pamphlet” bezeichnet – zum schlechten Witz. Dass sich die Podcaster Kapitalismuskritik nur als Gemecker über ungleiche Vermögens- und Machtverteilung vorstellen können, ist ja nur das eine. Es gehört schon einiges an Dummbatzigkeit dazu, aus der Feststellung, dass Staaten gegen die Interessen ihrer Bürger:innen handeln, folgendes zu machen: „Es liegt in der Natur der Sache, dass zweiundachtzig Millionen Menschen nicht identische Interessen haben können. Daher können die Interessen dieser zweiundachtzig Millionen Menschen auch nicht mit den Interessen des Staates übereinstimmen. […] Das funktioniert eigentlich nur so richtig auf einer einsamen Insel.“

So werden die Interessensgegensätze, die der Staat durch seine Eigentumsordnung selber erst herstellt, in ein quasi naturgegebenes „Problem“ verwandelt. Und die beiden Verfassungspatrioten können ihren Staat demgegenüber als Problemlöser hochhalten. Statt ihn als die Herrschaft anzusehen, die er ist, verklären sie ihn sich zu einer praktischen Vermittlungsinstanz. So wenig sie sich fragen, warum und wofür der Staat seinen Bürger:innen Freiheiten und Rechte gewährt, so wenig wollen sie darüber wissen, was für Interessen es gibt, wo diese herkommen und wie sie zueinanderstehen. Mit dem Gedanken, dass der Staat der Mehrzahl seiner Bürger:innen Interessen aufherrscht, die sie zu ihrem eigenen Schaden verfolgen müssen – damit wollen wir an dieser Stelle Niemanden überfordern. (Mehr dazu: https://gegen-kapital-und-nation.org/page/die-misere-hat-system-kapitalismus/)

Wer für Deutschland kämpft, verteidigt den Staat, der mit seiner Gewalt diese ganze Scheiße erst möglich macht und herrschaftlich garantiert und nicht die idealisierte Vorstellung, die mensch vielleicht davon hat.

Anmerkung zu legitimer Kritik und Alternativen:

Bei der unbedingt beabsichtigten Delegitimierung von Nymoens Kritik ist ein zentraler Punkt der beiden Podcaster der Vorwurf, dass Nymoen einen unseriösen Vergleich mache: Bei seiner Staatskritik vergleiche er die BRD mit einem „fiktiven idealen Staat“, anstatt – wie es anstünde – mit einer „russischen Besatzung“. Neben dem offensichtlichen Fehler, dass mensch – wenn schon dieser Logik folgend – wohl immer noch die BRD im Kriegszustand (bzw. wenn man(n) selber ran muss die rosigen Aussichten eines Schützengrabens) als Vergleichsmaßstab heranziehen müsste, zeigt sich hier auch ein seltsames Verständnis davon, wann Kritik legitim ist. Sie ist es offenbar dann nicht, wenn ihr Maßstab nicht etwas Reales, sondern ein fiktiver, idealer Staat ist, den man sich bloß „irgendwie herbeifantasieren und wünschen kann“.

Nun sind wir die letzten, die der Ansicht sind, dass Staaten – ideale noch dazu – ein guter Kritikmaßstab sind (und bei Ole findet er sich so übrigens auch gar nicht). Allerdings ist es doch bemerkenswert, dass Kritik für die beiden Herren „der Lage“ offenbar nur dann berechtigt ist, wenn bereits eine real existierende Alternative vorliegt. Auf die Idee, dass aus der Kritik an realen Verhältnissen überhaupt erst folgen kann, wie eine Alternative sinnvollerweise auszusehen hat, sind sie wohl noch nicht gekommen. Mensch möchte fast fragen, wie es überhaupt jemals gegangen sein soll, dass Leute mal irgendwas Neues gemacht haben, was es so nicht schon als fertig vorliegende Alternative bereits real gab.

 

IV. Zur ganz besonderen Güte der Bundeswehr

So wenig die beiden Podcaster über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wissen – obwohl sie es doch selbst in Anspruch genommen haben – so wenig mögen sie ihre Hörer:innen damit belästigen, was die Bundeswehr ist und was sie so macht. Folgerichtig tauchen die wirklichen Kriegseinsätze der Bundeswehr im Kosovo-Krieg 1999 und Afghanistan 2004-2021 gar nicht weiter auf. Zum Bild vom lieben Deutschland, das keinen Krieg will, aber durch den bösen Kremlherren gezwungen wird, sich wieder selbst zu bewaffnen, damit es nicht überrannt wird – dazu passen diese echten Kriege mit ihren echten Toten ja auch nicht so gut.

Ohne Rückgriff auf die Geschichte kommt freilich auch diese Argumentation nicht aus. Allerdings werden das deutsche Kaiserreich und Nazi-Deutschland  nur als negative Kontrastfolie herangezogen, vermutlich um eventuelle Hinweise auf die wenig rühmliche Geschichte des deutschen Militärs als Argument zurückzuweisen. Und so viel stimmt ja: Weder Kolonien noch „Lebensraum im Osten” sind für die Bundesrepublik Deutschland von größerem Interesse, und dass es ohne potente europäische Verbündete zur Weltmacht nicht reicht, hat die deutsche Politik schon eingesehen. Und ein modernes Militär braucht weniger Kadavergehorsam und mehr Überzeugungstäter, wenn das ganze teure technische Mordgerät effektiv eingesetzt werden soll.  Daraus aber einen fundamentalen Unterschied zwischen der Bundeswehr und dem kaiserlichen Heer und der deutschen Wehrmacht zu basteln, ist dann mutig. In allen drei Fällen handelt es sich nun mal um modernes Militär, d.h. eine Organisation, deren Zweck die Gewaltausübung nach innen und außen zur Durchsetzung der Interessen ihres Nationalstaats ist. Demokratisches, autoritäres, wie faschistisches Militär behandeln ihr Menschenmaterial dafür: Wo nötig als Kanonenfutter, wo möglich als Tötungsinstrumente. Sie alle folgen der brutalen Logik, dass radikale Kriegsführung den Krieg verkürzt, und damit eigentlich ganz schön humanitär ist, während die Ideale humanitärer Kriegsführung zwar gut gemeint, aber unpraktisch sind. (Weswegen in allen Kriegen die berühmten „Kriegsverbrechen” gegen Zivilist:innen vorkommen.) Folgerichtig ist dabei auch, dass es in so einer Organisation immer wieder zu Rekrut:innenmisshandlungen und sexueller Gewalt kommt. Denn die Zurichtung zur Gewaltausübung produziert eben – nicht notwendig, aber ziemlich regelmäßig – Leute, die physische und psychische Gewalt völlig in Ordnung finden, sei es als Beitrag zum Soldat:in-Werden, sei es zur eigenen Interessensdurchsetzung. Da Leute, die es gut finden, wenn ihre Nation möglichst machtvoll und ungehindert ihre Interessen durchsetzen kann, meistens auch Fans des eigenen Militärs sind, ist es ebenfalls kein Wunder, dass das Militär Faschist:innen aller Schattierungen geradezu magisch anzieht.

Der Zweck des Militärs ist Gewaltausübung und Gewaltandrohung. Das ist übrigens ganz unabhängig davon, ob einzelne Soldat:innen das so sehen wollen und davon, dass Armeen auch bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. Soldat:innen sind nicht bloß uniformierte Nachbarschaftshelfer, die zufällig auch eine Waffe haben.  All das sind auch für sich genommen schon ganz gute Gründe, jedem (jungen) Menschen vom Dienst in jeder Armee dringlich abzuraten.

V. Imperialismus? Das machen doch nur die Anderen!

Der gesamten Argumentation der beiden Podcaster ist ein Szenario vorausgesetzt in dem „Russland Europa erobern will“. Mit dem Schreckensbild einer russischen Besatzung der BRD versuchen sie ihre Hörer:innen für die Beteiligung an der deutschen Kriegstüchtigkeit zu agitieren. Mal abgesehen davon, ob Russland das wirklich will und kann ist auch hier wieder die Ignoranz gegenüber den Inhalten der verschiedenen – diesmal imperialistischen – Interessen, die im Ukrainekrieg gegeneinander stehen bemerkenswert: Der ganze Gegensatz zwischen der EU und Russland löst sich für die Podcaster darin auf, dass sie in Freiheit leben wollen, und Putin sie unterdrücken wolle. Der eigentliche Gehalt des Stellvertreterkrieges in der Ukraine interessiert die beiden nicht die Bohne: Ob Russland eine Weltmacht ist, die ihren Interessen und Ansprüchen Geltung verschaffen kann – oder nur eine Regionalmacht als Rohstofflieferant für die EU unter deutscher Führung. (Mehr dazu: https://widerspruch.noblogs.org/post/2024/04/17/laeuft-gerade-nicht-so-gut-ueber-einige-aktuelle-schwierigkeiten-des-demokratischen-imperialismus/)

Dass Putin & Co. demokratische Wahlen für die falsche Methode der Führerauswahl halten, und in den westlichen Freiheiten eine Gefährdung von Staat und Volk sehen – das ist schon so. Aber das ist nicht der weltpolitische Gegensatz zwischen russischem und deutschem Imperialismus, und weder der Grund für den Krieg, noch ist die Abschaffung westlicher Bürger:innenfreiheiten das wesentliche Kriegsziel Russlands. Es geht darum, wer die Ordnung der Welt bestimmen kann, welcher Staat seine politischen und ökonomischen Interessen durchsetzen und anderen Staaten ihre Berücksichtigung aufzwingen kann.

Dafür sollt ihr euch umbringen lassen? Also, wenn ihr uns fragt Leute: Bleibt bloß weg von der Armee!

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